Preise.

Die Beiträge werden quartalsweise abgebucht, jeweils zum Anfang des Quartals.

Kinder von Geringverdienern können, auf Basis des Bildungs- und Teilhabepaket des SGB II, Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben erhalten. Darunter fällt auch die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bei Fragen könnt Ihr uns natürlich auch gerne ansprechen.