{"id":1675,"date":"2019-02-26T10:56:51","date_gmt":"2019-02-26T09:56:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tsv-datteln.de\/?page_id=1675"},"modified":"2022-01-16T18:50:49","modified_gmt":"2022-01-16T17:50:49","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tsv-datteln.de\/?page_id=1675","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div id='av_section_1'  class='avia-section av-l1kmkb-70fb9095efb42ca50f8bf0b9a18e6d65 header_color avia-section-large avia-no-border-styling  avia-builder-el-0  el_before_av_toggle_container  avia-builder-el-first  avia-bg-style-parallax container_wrap fullsize'  ><div class='container av-section-cont-open' ><main  role=\"main\" itemprop=\"mainContentOfPage\"  class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-1675'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-j87nrv-e71e93469f29378c26615d356674bdc7\">\n#top .av-special-heading.av-j87nrv-e71e93469f29378c26615d356674bdc7{\npadding-bottom:30px;\nfont-size:70px;\n}\nbody .av-special-heading.av-j87nrv-e71e93469f29378c26615d356674bdc7 .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n#top #wrap_all .av-special-heading.av-j87nrv-e71e93469f29378c26615d356674bdc7 .av-special-heading-tag{\nfont-size:70px;\n}\n.av-special-heading.av-j87nrv-e71e93469f29378c26615d356674bdc7 .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n\n@media only screen and (min-width: 480px) and (max-width: 767px){ \n#top #wrap_all .av-special-heading.av-j87nrv-e71e93469f29378c26615d356674bdc7 .av-special-heading-tag{\nfont-size:0.8em;\n}\n}\n\n@media only screen and (max-width: 479px){ \n#top #wrap_all .av-special-heading.av-j87nrv-e71e93469f29378c26615d356674bdc7 .av-special-heading-tag{\nfont-size:0.8em;\n}\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-j87nrv-e71e93469f29378c26615d356674bdc7 av-special-heading-h1 blockquote modern-quote  avia-builder-el-1  avia-builder-el-no-sibling  av-thin-font av-inherit-size'><h1 class='av-special-heading-tag'  itemprop=\"headline\"  ><strong>Unsere Satzung.<\/strong><\/h1><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div>\n<\/div><\/div><\/main><!-- close content main element --><\/div><\/div><div id='after_section_1'  class='main_color av_default_container_wrap container_wrap fullsize'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-1675'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<div  class='togglecontainer av-k6qva39j-40ffa7e5ff355f2e941852afb702750e  avia-builder-el-2  el_after_av_section  el_before_av_hr  avia-builder-el-first  toggle_close_all' >\n<section class='av_toggle_section av-hjcavv-0d3244300077fc18bcb0f162593cd802'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div role=\"tablist\" class=\"single_toggle\" data-tags=\"{Alle} \"  ><p data-fake-id='#toggle-id-1' class='toggler   '  itemprop=\"headline\"  role='tab' tabindex='0' aria-controls='toggle-id-1'><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><span class=\"toggle_icon\"><span class=\"vert_icon\"><\/span><span class=\"hor_icon\"><\/span><\/span><\/p><div id='toggle-id-1' class='toggle_wrap  '  ><div class='toggle_content invers-color '  itemprop=\"text\" ><p>Leitbild TSV Datteln<\/p>\n<ol>\n<li>Wir m\u00f6chten allen Altersgruppen eine gesellschaftliche und sportliche Heimat bieten.<\/li>\n<li>Unsere Angebote stehen jedem zur Verf\u00fcgung, unabh\u00e4ngig von wirtschaftlicher Stellung und kultureller Herkunft.<\/li>\n<li>Wir bieten unseren Sportlern die M\u00f6glichkeit, Breitensport zu betreiben. Hierf\u00fcr stellen wir ausgebildete \u00dcbungsleiter und Helfer zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Im Mittelpunkt stehen f\u00fcr uns die Menschen, die sich mit Fairness und Teamgeist so wie Solidarit\u00e4t und Toleranz begegnen.<\/li>\n<li>Der Verein, seine Amtstr\u00e4ger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grunds\u00e4tzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten f\u00fcr die k\u00f6rperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.<\/li>\n<li>Wir unterst\u00fctzen die Pers\u00f6nlichkeitsbildung unserer jugendlichen Mitglieder durch ein intaktes Vereinsleben, partnerschaftlichen Umgang mit Anderen und ein soziales Verhalten im Mannschaftssport.<\/li>\n<li>Verschiedene Generationen wirken partnerschaftlich und erfolgreich zusammen und bringen Ihre St\u00e4rken ein.<\/li>\n<li>Wir treten f\u00fcr ein doping- und manipulationsfreien Sport ein.<\/li>\n<li>Wir sind parteipolitisch und religi\u00f6s neutral. Wir vertreten den Grundsatz religi\u00f6ser weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralit\u00e4t zu \u00fcben.<\/li>\n<li>Der Verein wendet sich entschieden gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus.<\/li>\n<li>Der Verein f\u00f6rdert die Inklusion behinderter und nicht behinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/section>\n<section class='av_toggle_section av-b7t2mj-c28b11419574a31438c0fbcefc267b5f'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div role=\"tablist\" class=\"single_toggle\" data-tags=\"{Alle} \"  ><p data-fake-id='#toggle-id-2' class='toggler   '  itemprop=\"headline\"  role='tab' tabindex='0' aria-controls='toggle-id-2'>A<strong>.<\/strong> Allgemeines<span class=\"toggle_icon\"><span class=\"vert_icon\"><\/span><span class=\"hor_icon\"><\/span><\/span><\/p><div id='toggle-id-2' class='toggle_wrap  '  ><div class='toggle_content invers-color '  itemprop=\"text\" ><h1>\u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h1>\n<ol>\n<li>Der am 01.01.1950 in Datteln gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen Turn-Sport-Verein Datteln<\/li>\n<li>Er hat seinen Sitz in Datteln und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Recklinghausen unter der Nummer 1229 eingetragen.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h1>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports und der Jugendhilfe.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:\n<ul>\n<li>entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, und \u00dcbungsbetriebes f\u00fcr Freizeit- und Breitensports<\/li>\n<li>die Teilnahme an sportspezifischen Vereinsveranstaltungen<\/li>\n<li>die Beteiligungen an Turnieren und Vorf\u00fchrungen, sportlichen Wettk\u00e4mpfen<\/li>\n<li>Aus-\/Weiterbildung und Einsatz von sachgem\u00e4\u00df ausgebildeten \u00dcbungsleitern und Helfern<\/li>\n<li>Jugendhilfe<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h1>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 4 Verbandsmitgliedschaften<\/h1>\n<ol>\n<li>Der Verein ist Mitglied beim:\n<ul>\n<li>Stadtsportverband Datteln (SSV Datteln)<\/li>\n<li>Kreissportbund Recklinghausen (KSB Recklinghausen)<\/li>\n<li>Deutscher Turnerbund<\/li>\n<li>Turngau M\u00fcnsterland<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Sportfachverb\u00e4nde sowie des SSV\/KSB\/LSB nach Absatz 1 als verbindlich an.<\/li>\n<li>Um die Durchf\u00fchrung der Vereinsaufgaben zu erm\u00f6glichen, kann der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand den Eintritt in Sportverb\u00e4nde und den Austritt aus Sportverb\u00e4nden beschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/section>\n<section class='av_toggle_section av-1txd3v-3977ca8ed3d7c0a48782afcfcefd1bd8'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div role=\"tablist\" class=\"single_toggle\" data-tags=\"{Alle} \"  ><p data-fake-id='#toggle-id-3' class='toggler   '  itemprop=\"headline\"  role='tab' tabindex='0' aria-controls='toggle-id-3'>B<strong>.<\/strong> Vereinsmitgliedschaft<span class=\"toggle_icon\"><span class=\"vert_icon\"><\/span><span class=\"hor_icon\"><\/span><\/span><\/p><div id='toggle-id-3' class='toggle_wrap  '  ><div class='toggle_content invers-color '  itemprop=\"text\" ><h1>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h1>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten. Die Aufnahme in den Verein ist davon abh\u00e4ngig, dass sich das Mitglied f\u00fcr die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Unter besonderen Umst\u00e4nden kann auch vom SEPA-Lastschriftverfahren abgesehen werden.<\/li>\n<li>Der Aufnahmeantrag eines Minderj\u00e4hrigen bedarf der schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Mit der Einwilligung wird die Zustimmung zur Wahrnehmung der Mitgliederrechte und -pflichten durch das minderj\u00e4hrige Mitglied erteilt.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Mit der Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrags erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweiligen Fassung an.<\/li>\n<li>Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begr\u00fcndet werden. Ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Aufnahme besteht nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 6 Arten der Mitgliedschaft<\/h1>\n<ol>\n<li>Der Verein besteht aus:\n<ul>\n<li>aktiven Mitgliedern<\/li>\n<li>passiven Mitgliedern<\/li>\n<li>Ehrenmitgliedern<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die s\u00e4mtliche Angebote des Vereins\/der Abteilung, der sie angeh\u00f6ren, im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen k\u00f6nnen und\/ oder am Spiel- bzw. Wettkampfbetrieb teilnehmen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>F\u00fcr passive Mitglieder steht die F\u00f6rderung des Vereins oder bestimmter Verein Abteilungen im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Ihnen steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu. Sie werden per Beschluss mit einfacher Mehrheit der g\u00fcltigen abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch:\n<ul>\n<li>Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung)<\/li>\n<li>Ausschluss aus dem Verein (\u00a7 8)<\/li>\n<li>Streichung aus der Mitgliederliste<\/li>\n<li>Tod<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung) erfolgt durch Erkl\u00e4rung an die Gesch\u00e4ftsadresse des Vereins (Brief, E-Mail, Fax).<\/li>\n<li>Der Austritt kann zum Ende eines Vierteljahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 6 Wochen erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unber\u00fchrt. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde sind dem Verein herauszugeben oder wertm\u00e4\u00dfig abzugelten.<\/li>\n<li>Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf R\u00fcckzahlung \u00fcberzahlter Beitr\u00e4ge zu.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 8 Ausschluss aus dem Verein, Streichung aus der Mitgliederliste<\/h1>\n<ol>\n<li>Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied:\n<ul>\n<li>grobe Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung und Ordnungen begeht<\/li>\n<li>in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt<\/li>\n<li>sich grob unsportlich verh\u00e4lt<\/li>\n<li>dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch \u00c4u\u00dferungen extremistischer Gesinnung oder durch Versto\u00df gegen die Grunds\u00e4tze des Kinder- und Jugendschutzes, schadet.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag. Zur Antragsstellung ist jedes Mitglied berechtigt.<\/li>\n<li>Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begr\u00fcndung zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom Gesamtvorstand unter Ber\u00fccksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds \u00fcber den Antrag zu entscheiden.<\/li>\n<li>Der Gesamtvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen.<\/li>\n<li>Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam.<\/li>\n<li>Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gr\u00fcnden mittels Briefes mitzuteilen.<\/li>\n<li>Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein Beschwerderecht zu. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz einmaliger schriftlicher Mahnung mit Androhung der Streichung aus der Mitgliederliste, mit der Zahlung von Zahlungsverpflichtungen\n<ul>\n<li>a. Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li>b. Umlagen<\/li>\n<li>c. Geb\u00fchren etc.<\/li>\n<\/ul>\n<p>in Verzug ist. Der Beschluss \u00fcber die Streichung darf durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand erst dann gefasst werden, wenn nach Versenden der Mahnung drei Wochen verstrichen sind. Der Beschluss \u00fcber die Streichung ist dem betroffenen Mitglied per Brief mitzuteilen. Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein Beschwerderecht zu. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/section>\n<section class='av_toggle_section av-776vsb-7c6774244eb1bd30d499fa4dd8dd34ab'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div role=\"tablist\" class=\"single_toggle\" data-tags=\"{Alle} \"  ><p data-fake-id='#toggle-id-4' class='toggler   '  itemprop=\"headline\"  role='tab' tabindex='0' aria-controls='toggle-id-4'>C<strong>.<\/strong> Rechte und Pflichten der Mitglieder<span class=\"toggle_icon\"><span class=\"vert_icon\"><\/span><span class=\"hor_icon\"><\/span><\/span><\/p><div id='toggle-id-4' class='toggle_wrap  '  ><div class='toggle_content invers-color '  itemprop=\"text\" ><h1>\u00a7 9 Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren, Beitragseinzug<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet Beitr\u00e4ge und eine Aufnahmegeb\u00fchr zu zahlen. Es k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich Umlagen, Geb\u00fchren f\u00fcr besondere Leistungen des Vereins sowie abteilungsspezifische Beitr\u00e4ge erhoben werden.<\/li>\n<li>\u00dcber H\u00f6he und F\u00e4lligkeit s\u00e4mtlicher Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Umlagen entscheidet der Gesamtvorstand durch Beschluss. Umlagen k\u00f6nnen bis zur H\u00f6he des Zweifachen des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrags festgesetzt werden. Beschl\u00fcsse \u00fcber Beitragsfestsetzungen sind den Mitgliedern bekannt zu geben.<\/li>\n<li>Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein \u00c4nderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.<\/li>\n<li>Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erh\u00f6hten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Verwaltungsgeb\u00fchr, die der Gesamtvorstand durch Beschluss festsetzt.<\/li>\n<li>Von Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugserm\u00e4chtigung erteilt haben, wird der Betrag zum F\u00e4lligkeitstermin eingezogen.<\/li>\n<li>Kann der Bankeinzug aus Gr\u00fcnden, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgeb\u00fchren durch das Mitglied zu tragen.<\/li>\n<li>Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der F\u00e4lligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.\u00a0Durch Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes kann das Mitglied f\u00fcr die Dauer des Verzuges von der Teilnahme am Sportbetrieb ausgeschlossen werden.<\/li>\n<li>Sollte ein Mitglied wiederholt (mehr als 2 Mal) den Zahlungsverpflichtungen durch z.B. R\u00fcckbuchung nicht nachkommen, kann der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand das Mitglied ohne weitere Mitteilung aus dem Verein ausschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>F\u00e4llige Beitragsforderungen werden vom Verein au\u00dfergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen Beitragsleistungen oder -pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 10 Mitgliederrechte minderj\u00e4hriger Vereinsmitglieder<\/h1>\n<ol>\n<li>Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als gesch\u00e4ftsunf\u00e4hig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, k\u00f6nnen ihre Antrags- und Rederechte in der Mitgliederversammlung nicht pers\u00f6nlich, sondern durch die gesetzlichen Vertreter aus\u00fcben. Alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Nutzung der sportlichen Vereinsangebote, k\u00f6nnen diese Mitglieder pers\u00f6nlich aus\u00fcben.<\/li>\n<li>Minderj\u00e4hrige Mitglieder zwischen dem 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr \u00fcben ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein pers\u00f6nlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahrnehmung ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind vom Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Das Stimmrecht kann jedoch in der Jugendversammlung ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 11 Ordnungsgewalt des Vereins<\/h1>\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Satzung, sowie der Vereinsordnung zu beachten, einzuhalten und insbesondere den Anweisungen und Entscheidungen der Vereinsorgane, Mitarbeitern und \u00dcbungsleiter Folge zu leisten.<\/li>\n<li>Ein Verhalten eines Mitglieds, das nach \u00a7 8 Abs. 1 dieser Satzung zum Vereinsausschluss f\u00fchren kann, kann auch nachfolgende Vereinsstrafen nach sich ziehen:\n<ul>\n<li>a. Ermahnung oder Verwarnung.<\/li>\n<li>b. Befristeter Ausschluss (bis maximal 6 Monate) vom Trainings- und \u00dcbungsbetrieb.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Das Verfahren wird vom Gesamtvorstand eingeleitet.<\/li>\n<li>Das betroffene Mitglied wird aufgefordert innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom Gesamtvorstand unter Ber\u00fccksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds \u00fcber den Antrag zu entscheiden.<\/li>\n<li>Der Gesamtvorstand entscheidet durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen \u00fcber die Vereinsstrafe.<\/li>\n<li>Die Vereinsstrafe wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam.<\/li>\n<li>Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gr\u00fcnden mittels eingeschriebenen Briefes mitzuteilen.<\/li>\n<li>Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein Beschwerderecht zu. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/section>\n<section class='av_toggle_section av-291yj-cfa0e8b7f8b46f40f7b039c8e5a34eab'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div role=\"tablist\" class=\"single_toggle\" data-tags=\"{Alle} \"  ><p data-fake-id='#toggle-id-5' class='toggler   '  itemprop=\"headline\"  role='tab' tabindex='0' aria-controls='toggle-id-5'>D<strong>.<\/strong> Die Organe des Vereins<span class=\"toggle_icon\"><span class=\"vert_icon\"><\/span><span class=\"hor_icon\"><\/span><\/span><\/p><div id='toggle-id-5' class='toggle_wrap  '  ><div class='toggle_content invers-color '  itemprop=\"text\" ><h1>\u00a7 12 Die Vereinsorgane<\/h1>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand;<\/li>\n<li>der Gesamtvorstand;<\/li>\n<li>die Jugendversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 13 Die Mitgliederversammlung<\/h1>\n<ol>\n<li>Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Eine Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Kalenderjahre statt. Die Mitgliederversammlung sollte bis zum 30. April eines Kalenderjahres durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen per Textform (E-Mail, Fax oder Brief) unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand durch Beschluss fest. Es sind alle Mitglieder einzuladen.<\/li>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 20 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand verlangt wird. Gegenstand der Beschlussfassung einer derartigen Mitgliederversammlung sind nur die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte. Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung sowie weitere Antr\u00e4ge sind ausgeschlossen. Einberufungsform und -frist ergeben sich aus Absatz 3.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes geleitet. Ist kein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollf\u00fchrer. Der Versammlungsleiter kann die Leitung der Versammlung f\u00fcr die Dauer eines Wahlganges auf eine andere Person \u00fcbertragen.<\/li>\n<li>Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, entscheidet dar\u00fcber die Mitgliederversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzuf\u00fchren, wenn dies von mindestens 20 % der erschienenen Stimmberechtigten verlangt wird.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ung\u00fcltige Stimmen gewertet und nicht mitgez\u00e4hlt. Zur \u00c4nderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/li>\n<li>\u00dcber Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. W\u00e4hlbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und des Gesamtvorstands werden einzeln gew\u00e4hlt. Es ist der Kandidat gew\u00e4hlt, der mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Erreicht die absolute Mehrheit kein Kandidat im 1. Wahlgang, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der h\u00f6chsten Stimmenzahl statt. Gew\u00e4hlt ist im 2. Wahlgang der Kandidat, der die meisten Stimmen erh\u00e4lt. Bei gleicher Stimmenzahl ist keiner der beiden Kandidaten gew\u00e4hlt. Es entscheidet dann das Los. Die Wahl ist geheim durchzuf\u00fchren, wenn dies von mindestens 20 % der erschienenen Stimmberechtigten verlangt wird. Die Vorstandsmitglieder sind wirksam gew\u00e4hlt, wenn die gew\u00e4hlten Kandidaten das Amt angenommen haben.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder k\u00f6nnen bis zwei Wochen vor Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Antr\u00e4ge zur Tagesordnung mit Begr\u00fcndung beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand einreichen. F\u00fcr die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist ist der Eingang des Antrages ma\u00dfgebend. Eingegangene Antr\u00e4ge sowie die erg\u00e4nzte endg\u00fcltige Tagesordnung sind auf der Homepage des Vereins eine Woche vor Termin der Mitgliederversammlung zu ver\u00f6ffentlichen.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 14 Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<\/h1>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist unter anderem f\u00fcr folgende Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<ol>\n<li>Entgegennahme der Berichte des Gesamtvorstands<\/li>\n<li>Entgegennahme der Kassenpr\u00fcfberichte<\/li>\n<li>Entgegennahme Entlastung des Gesamtvorstands<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes, soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung und Beschlussfassung \u00fcber Aufl\u00f6sung oder Fusion des Vereins<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber eingereichte Antr\u00e4ge<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 15 Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/h1>\n<ol>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand gem.\u00a7 26 BGB (Vorstand) besteht aus:\n<ul>\n<li>a. dem 1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>b. dem 2. Vorsitzenden<\/li>\n<li>c. dem 1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<li>d. dem 1. Kassierer<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands, gemeinschaftlich vertreten. Im Innenverh\u00e4ltnis gegen\u00fcber dem Verein darf der stellvertretende Vorsitzende seine Vertretungsmacht nur aus\u00fcben, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.<br \/>\nDie Bestellung der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer betr\u00e4gt zwei Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Wahl erfolgt einzeln. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand beschlie\u00dft in seiner ersten Vorstandsitzung eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/li>\n<li>Aufgabe des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes ist die Leitung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereines. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung oder Ordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen ist.<\/li>\n<li>Sollte aus Mangel an Bewerbern nicht alle \u00c4mter zu besetzen sein, ist eine\u00a0Personalunion zwischen den einzelnen \u00c4mtern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands zul\u00e4ssig. Die Personalunion ist auf maximal 2 \u00c4mter begrenzt. Ansonsten ist eine Personalunion unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand gew\u00e4hlt ist. Die Neuwahl muss aber sp\u00e4testens 60 Tage nach Ablauf der Amtsperiode erfolgen.<\/li>\n<li>Sollte aus Mangel an Bewerbern der Posten des 1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers nicht besetzt werden k\u00f6nnen, bleibt der Posten unbesetzt. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht dann nur aus drei Mitgliedern, ist aber weiterhin beschlussf\u00e4hig. Dies bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Abwesende k\u00f6nnen gew\u00e4hlt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Wahl des Amtes vorher schriftlich erkl\u00e4rt haben und die schriftliche Erkl\u00e4rung in der Mitgliederversammlung vorliegt. Scheidet ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes w\u00e4hrend der laufenden Amtszeit vorzeitig aus, so kann der Gesamtvorstand f\u00fcr die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes haben in der Sitzung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Sitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden einberufen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann Beschl\u00fcsse im Umlaufverfahren per E-Mail, Messenger oder per Telefonkonferenz fassen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung per E-Mail, Messenger oder Telefonkonferenz mitwirken. In Messenger- oder Telefonkonferenzen gefasste Beschl\u00fcsse sind innerhalb einer Woche schriftlich zu protokollieren. Per E-Mail gefasste Beschl\u00fcsse sind auszudrucken und zu archivieren.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 16 Der Gesamtvorstand<\/h1>\n<ol>\n<li>Der Gesamtvorstand besteht aus:\n<ul>\n<li>a. den Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands<\/li>\n<li>b. den Abteilungsleitern der einzelnen Sportgruppen<\/li>\n<li>c. der Frauenbeauftragten<\/li>\n<li>d. dem Jugendbeauftragten<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sollten aus Mangel an Bewerbern einzelne Posten nicht besetzt werden k\u00f6nnen, bleiben diese unbesetzt. Der Gesamtvorstand bleibt auch dann beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Aufgaben des Gesamtvorstandes sind insbesondere:\n<ul>\n<li>a. Die Vorlage von Jahresberichten f\u00fcr die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>b. Ausschluss von Mitgliedern gem. \u00a7 8 und Verh\u00e4ngung von Sanktionen gem. \u00a7 11.<\/li>\n<li>c. Kommissarische Bestellung von ausgeschiedenen Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands.<\/li>\n<li>d. Beschlussfassung \u00fcber Beitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren sowie Geb\u00fchren f\u00fcr besondere Leistungen gem. \u00a7 9.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Seine Sitzungen werden von dem 1. Vorsitzenden geleitet. Er tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei seiner Mitglieder es beantragen. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn ein Drittel seiner Mitglieder anwesend sind.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 17 Abteilungen<\/h1>\n<ol>\n<li>Innerhalb des Vereins werden f\u00fcr die unterschiedlichen Aktivit\u00e4ten gesonderte Abteilungen eingerichtet. Die Abteilungen sind rechtlich unselbst\u00e4ndige Untergliederungen des Vereins. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann die Gr\u00fcndung und Schlie\u00dfung von Abteilungen beschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand bestimmt die Abteilungsleiter. Er kann sie jederzeit unter Angaben von Gr\u00fcnden wieder abberufen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/section>\n<section class='av_toggle_section av-9lylhn-e4ea537d611bf2ceaaea63097b29b4d5'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div role=\"tablist\" class=\"single_toggle\" data-tags=\"{Alle} \"  ><p data-fake-id='#toggle-id-6' class='toggler   '  itemprop=\"headline\"  role='tab' tabindex='0' aria-controls='toggle-id-6'>E<strong>.<\/strong> Vereinsjugend<span class=\"toggle_icon\"><span class=\"vert_icon\"><\/span><span class=\"hor_icon\"><\/span><\/span><\/p><div id='toggle-id-6' class='toggle_wrap  '  ><div class='toggle_content invers-color '  itemprop=\"text\" ><h1>\u00a7 18 Vereinsjugend<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Jugend des Vereins ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr.<\/li>\n<li>Ansprechpartner f\u00fcr die Vereinsjugend ist der Jugendbeauftrage.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/section>\n<section class='av_toggle_section av-3waekb-acf80d5edc1356471238000dfc2e7ca6'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div role=\"tablist\" class=\"single_toggle\" data-tags=\"{Alle} \"  ><p data-fake-id='#toggle-id-7' class='toggler   '  itemprop=\"headline\"  role='tab' tabindex='0' aria-controls='toggle-id-7'>F<strong>.<\/strong> Sonstige Bestimmungen<span class=\"toggle_icon\"><span class=\"vert_icon\"><\/span><span class=\"hor_icon\"><\/span><\/span><\/p><div id='toggle-id-7' class='toggle_wrap  '  ><div class='toggle_content invers-color '  itemprop=\"text\" ><h1>\u00a7 19 Verg\u00fctung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt, soweit nicht diese Satzung etwas anders bestimmt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage beschlie\u00dfen, dass Verein- und Organ\u00e4mter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalen Aufwandsentsch\u00e4digung ausge\u00fcbt werden. F\u00fcr die Entscheidung \u00fcber Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand zust\u00e4ndig. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann bei Bedarf und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage Auftr\u00e4ge \u00fcber T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen eine angemessene Verg\u00fctung oder Honorierung an Dritte vergeben.<\/li>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist erm\u00e4chtigt, zur Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke, Vertr\u00e4ge mit \u00dcbungsleitern abzuschlie\u00dfen. Das arbeitsrechtliche Direktionsrecht hat der 1. Vorsitzende.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatz-anspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten.<\/li>\n<li>Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen pr\u00fcff\u00e4higen Belegen nachgewiesen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 20 Kassenpr\u00fcfer<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand oder Gesamtvorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/li>\n<li>Die Amtszeit der Kassenpr\u00fcfer betr\u00e4gt 2 Jahre. Die Wiederwahl f\u00fcr eine weitere Amtszeit ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die gesamte Vereinskasse\n<ul>\n<li>a. vor der Hauptversammlung<\/li>\n<li>b. auf Anordnung des 1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>c. auf Antrag des 1. Kassierers an den Vorsitzenden<\/li>\n<\/ul>\n<p>mit allen Konten und Belegen und erstatten der Mitgliederversammlung dar\u00fcber einen Bericht. Die Kassenpr\u00fcfer sind zur umfassenden Pr\u00fcfung aller Kassen und Unterlagen in sachlicher und rechnerischer Hinsicht berechtigt.<\/li>\n<li>Nach der Berichterstattung der Kassenpr\u00fcfung auf der Hauptversammlung beantragt der Kassenpr\u00fcfer die Entlastung des Gesamtvorstandes.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 21 Vereinsordnungen<\/h1>\n<p>Soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt ist der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Vorstand erm\u00e4chtigt, durch Beschluss nachfolgende Ordnungen zu erlassen:<\/p>\n<ol>\n<li>Beitragsordnung<\/li>\n<li>Finanzordnung<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand und den Gesamtvorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Abteilungen k\u00f6nnen Abteilungsordnungen beschlie\u00dfen. Diese bed\u00fcrfen der Genehmigung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands.<\/p>\n<p>Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.<\/p>\n<h1>\u00a7 22 Haftung des Vereins<\/h1>\n<ol>\n<li>Ehrenamtlich T\u00e4tige und Organ- oder Amtstr\u00e4ger, deren Verg\u00fctung den Ehrenamtsfreibetrag gem. \u00a7 3 Nr. 26 a EStG im Jahr im Lahr nicht \u00fcbersteigt, haften f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber den Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li>\n<li>Der Verein haftet gegen\u00fcber den Mitgliedern im Innenverh\u00e4ltnis nicht f\u00fcr fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Veranstaltungen erleiden, soweit solche Sch\u00e4den nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 23 Datenschutz im Verein<\/h1>\n<ol>\n<li>Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der \u00a0Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.<\/li>\n<li>Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:\n<ul>\n<li>das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,<\/li>\n<li>das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,<\/li>\n<li>das Recht auf L\u00f6schung nach Artikel 17 DSGVO,<\/li>\n<li>das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,<\/li>\n<li>das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,<\/li>\n<li>das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO und<\/li>\n<li>Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde nach Artikel 77 DSGVO.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem die jeweilige Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten,\u00a0bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/li>\n<li>Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der DSGVO und dem BDSG bestellt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand (wenn erforderlich) einen Datenschutzbeauftragten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/section>\n<section class='av_toggle_section av-1vn3bv-adbe984f02d803ca18088bf17c5e5c4a'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div role=\"tablist\" class=\"single_toggle\" data-tags=\"{Alle} \"  ><p data-fake-id='#toggle-id-8' class='toggler   '  itemprop=\"headline\"  role='tab' tabindex='0' aria-controls='toggle-id-8'>G. Schlussbestimmungen<span class=\"toggle_icon\"><span class=\"vert_icon\"><\/span><span class=\"hor_icon\"><\/span><\/span><\/p><div id='toggle-id-8' class='toggle_wrap  '  ><div class='toggle_content invers-color '  itemprop=\"text\" ><h1>\u00a7 <strong>24<\/strong> Aufl\u00f6sung<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/li>\n<li>Sofern die Mitgliederversammlung nichts Anderes beschlie\u00dft, sind im Falle der Aufl\u00f6sung der 1. und 2. Vorsitzende als die Liquidatoren des Vereins bestellt.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins\n<ul>\n<li>an den Landessportbund NRW, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat, oder<\/li>\n<li>an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung des Sports.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Im Falle einer Fusion mit einem anderen Verein, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen nach Vereinsaufl\u00f6sung an den neu entstehenden steuerbeg\u00fcnstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbeg\u00fcnstigten Verein, der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 25 G\u00fcltigkeit dieser Satzung<\/h1>\n<ol>\n<li>Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 12.03.2020 beschlossen.<\/li>\n<li>Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/li>\n<li>Alle bisherigen Satzungen treten zu diesem Zeitpunkt damit au\u00dfer Kraft.<\/li>\n<li>Die Satzung vom 05.04.2017 wurde am 12.03.2020 ge\u00e4ndert und erg\u00e4nzt. Diese \u00c4nderungen wurden beim Amtsgericht am 14.12.2020 eingetragen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/section>\n<\/div>\n<div  class='hr av-4ts1cb-27229505242eab7fa6c5679ad46dfc3d hr-default  avia-builder-el-3  el_after_av_toggle_container  el_before_av_textblock '><span class='hr-inner '><span class=\"hr-inner-style\"><\/span><\/span><\/div>\n<section  class='av_textblock_section av-2gz9nf-7901debb25f562325841ca622ee8c6e0'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p>Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 02.04.1980 genehmigt. Die Satzung vom 02.04.1980 wurde am 16.10.1980 beim Amtsgericht eingetragen.<\/p>\n<p>Die Satzung vom 02.04.1980 wurde am 21.05.1985 ge\u00e4ndert und erg\u00e4nzt. Diese \u00c4nderungen wurden beim Amtsgericht am 23.09.1985 eingetragen.<\/p>\n<p>Die Satzung vom 21.05.1985 wurde am 05.04.2017 ge\u00e4ndert und erg\u00e4nzt. Diese \u00c4nderungen wurden beim Amtsgericht am 23.06.2017 eingetragen.<\/p>\n<p>Die Satzung vom 05.04.2017 wurde am 12.03.2020 ge\u00e4ndert und erg\u00e4nzt. Diese \u00c4nderungen wurden beim Amtsgericht am 14.12.2020 eingetragen.<\/p>\n<p>Hier k\u00f6nnt ihr die aktuelle Satzung herunterladen: <a href=\"http:\/\/www.tsv-datteln.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/201223_Satzung-TSV-Datteln.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Satzung vom 12.03.2020<\/a><\/p>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tsv-datteln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1675"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tsv-datteln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tsv-datteln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tsv-datteln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tsv-datteln.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1675"}],"version-history":[{"count":49,"href":"https:\/\/www.tsv-datteln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1675\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2727,"href":"https:\/\/www.tsv-datteln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1675\/revisions\/2727"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tsv-datteln.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1675"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}